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Ratgeber · Preise verstehen

UVP, Streichpreis und „statt"-Preis: was der durchgestrichene Preis bedeutet

Kaum ein Angebot im Netz kommt ohne ihn aus: den durchgestrichenen Preis neben dem eigentlichen Verkaufspreis. Er soll auf einen Blick zeigen, wie viel man angeblich spart. Nur: Was genau steckt hinter diesem durchgestrichenen Wert — und was sagt er tatsächlich über die Höhe eines Rabatts aus? Die Antwort ist ernüchternder, als das große Rot der Rabatt-Banner vermuten lässt.

Was die UVP eigentlich ist

UVP steht für unverbindliche Preisempfehlung. Sie wird vom Hersteller ausgesprochen, ist für den Händler aber genau das: unverbindlich. Kein Gesetz zwingt einen Shop, sich an diese Empfehlung zu halten — und in vielen Produktkategorien wird sie im normalen Handel gar nicht erst verlangt. Eine UVP kann realistisch kalkuliert sein, sie kann aber auch von Beginn an deutlich über dem üblichen Marktpreis liegen. Genau das macht sie als alleinigen Vergleichswert unbrauchbar: Ein „Rabatt gegenüber UVP" von 40 % kann bedeuten, dass ein Produkt so günstig ist wie nie — oder schlicht, dass es zum ganz normalen Marktpreis verkauft wird, während die UVP von Anfang an unrealistisch hoch angesetzt war.

UVP, Streichpreis und „bisheriger Preis" — der Unterschied

Diese drei Begriffe werden im Alltag oft durcheinandergeworfen, meinen aber unterschiedliche Dinge:

Auch der gesetzlich vorgeschriebene „bisherige Preis" ist also nur eine Momentaufnahme von 30 Tagen — kein vollständiges Bild davon, ob ein Produkt gerade wirklich günstig ist.

Warum das bei einzelnen Produktgruppen besonders auffällt

Bei Küchengeräten etwa erscheinen häufig neue Modellvarianten mit nur minimal veränderter Ausstattung, während die UVP der alten Variante als Vergleichswert stehen bleibt — der „Rabatt" bezieht sich dann de facto auf ein anderes Produkt. Bei Energie- und Mobilitätsprodukten wie Balkonkraftwerken bewegen sich die Marktpreise teils wöchentlich, wodurch eine einmal festgelegte UVP schnell jede Beziehung zum aktuellen Marktniveau verliert. In beiden Fällen gilt: Je schneller sich ein Markt bewegt, desto weniger Aussagekraft hat ein statischer Vergleichswert.

Warum es die UVP überhaupt gibt

Ursprünglich sollte die unverbindliche Preisempfehlung vor allem eine Orientierung liefern — für Händler ebenso wie für Kundinnen und Kunden, in Zeiten, in denen ein Preisvergleich über mehrere Geschäfte hinweg mit Aufwand verbunden war. Der Hersteller gab einen Rahmen vor, an dem sich der Handel grob orientieren konnte. Im heutigen Online-Handel, in dem sich Preise binnen Minuten anpassen lassen und Vergleiche mit wenigen Klicks möglich sind, hat diese ursprüngliche Orientierungsfunktion stark an Bedeutung verloren. Übrig geblieben ist vor allem die Zahl selbst — die sich hervorragend als optischer Vergleichswert für Rabatt-Banner eignet, unabhängig davon, ob sie noch etwas mit dem realen Markt zu tun hat.

Worauf Sie stattdessen schauen sollten

Statt sich auf einen einzelnen durchgestrichenen Wert zu verlassen, hilft ein Blick auf den eigenen Preisverlauf eines Produkts: Wie hat sich der Preis über Wochen oder Monate entwickelt? Lag er zuletzt schon einmal niedriger? Genau das ist der Ansatz, den der Schnäppchenradar verfolgt — wir vergleichen nicht mit einer UVP oder einem beliebigen Streichpreis, sondern ausschließlich mit unserer eigenen, zu einem früheren Zeitpunkt gemessenen Notierung desselben Artikels. Wie diese Messung im Detail funktioniert, beschreibt unsere Methodik. Eine praktische Anleitung, wie Sie sich diesen Überblick auch selbst verschaffen können, finden Sie im Ratgeber Preisverlauf prüfen: echte Rabatte erkennen.

Eine gesunde Skepsis reicht meist aus

Man muss keinen der genannten Begriffe im Detail auswendig kennen, um sich vor irreführenden Rabatt-Bannern zu schützen. Es reicht eine einfache Grundregel: Ein durchgestrichener Preis allein ist keine Information über den heutigen Marktwert eines Produkts — er ist die Behauptung eines Händlers oder Herstellers, wie viel das Produkt „eigentlich" kosten sollte. Ob diese Behauptung realistisch ist, lässt sich nur über die Zeit beurteilen, nicht an einem einzelnen Tag. Auch bei Artikeln aus Haushalt oder anderen Kategorien im Deal-Überblick gilt deshalb: Das Datum der Vergleichsmessung neben dem Preis ist die eigentlich relevante Angabe — nicht die Prozentzahl daneben.

Kurz zusammengefasst

Die UVP ist eine unverbindliche Empfehlung, kein garantierter Marktpreis. Streichpreise können UVP, ein früherer eigener Preis oder ein frei gewählter Vergleichswert sein. Der gesetzlich vorgeschriebene „bisherige Preis" bildet nur die letzten 30 Tage ab. Verlässlicher ist ein längerer eigener Preisverlauf desselben Artikels — genau das misst der Schnäppchenradar.